SSV 5.10 · Zusatztafeln · Rechteck / Quadrat · B × H 40 × 27 bis 90 × 60 cm
Ausnahmen vom Halteverbot
Für Privatgrund und Areale. Die Signalisation öffentlicher Strassen ist Sache der Behörden. Ohne Reflexfolie.
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- CHF 36.45
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Signal Ausnahmen vom Halteverbot für Privatgrund
Zusatztafeln stehen unter einem Hauptsignal und schränken dessen Geltung ein, z. B. auf bestimmte Zeiten, Fahrzeuge oder Distanzen. Das Signal „Ausnahmen vom Halteverbot“ (SSV 5.10) wird bei uns nach der Signalisationsverordnung gestaltet und als Schild für Privatgrund hergestellt.
Typische Einsätze auf Privatgrund: auf Firmenparkplätzen, bei Hofeinfahrten und in Wohnüberbauungen, überall dort, wo ein Hauptsignal präzisiert werden soll.
Gedruckt wird auf 3 mm Alu-Dibond in B × H 40 × 27 bis 90 × 60 cm. Für die Montage an Rohrpfosten können Sie Rohrschellen dazubestellen, an Wänden und Zäunen lässt sich das Schild verschrauben.
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Häufige Fragen zu Zusatztafeln
Darf ich offizielle Verkehrssignale auf meinem Grundstück aufstellen?
Auf Privatgrund dürfen Sie Signale zur Information und Lenkung aufstellen. Damit Verbote rechtlich durchgesetzt werden können, braucht es je nach Kanton ein richterliches Verbot oder eine Bewilligung der Gemeinde. Die Signalisation öffentlicher Strassen ist Sache der Behörden.
Welches Material und welche Grösse sind sinnvoll?
Wir drucken auf 3 mm Alu-Dibond, wetterfest für aussen. Für Parkplätze und Zufahrten reichen meist 40 bis 60 cm, für Areale mit schnellerem Verkehr empfehlen wir 60 bis 90 cm.
Kann ich eine Zusatztafel mit eigenem Text bestellen?
Ja. Im Konfigurator wählen Sie unter dem Signal eine Zusatztafel und geben Text oder ein Symbol ein. Sie sehen die Vorschau sofort und erhalten Signal und Tafel zusammen.
